Nun wurde jedoch mein Einkommen in Deutschland als Freelancer und mein Einkommen in Südkorea als Arbeitnehmer für das Jahr 2016 zusammengerechnet und ich wurde … Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, die in den vorstehenden Artikeln nicht behandelt wurden, können ohne Rücksicht auf ihre Herkunft nur in diesem Staat besteuert werden. 1.1998 KR KR Usbekistan A P: 27. Übersicht über die Doppelbesteuerungsabkommen (Stand: 1. 1. [1] In Kraft getreten am 31. a)bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf die Beträge, die nach dem 31. Dieser ist verpflichtet, die Berichtigung oder Löschung solcher Daten vorzunehmen. Allein dadurch, dass eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft eine Gesellschaft beherrscht oder von einer Gesellschaft beherrscht wird, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort (entweder durch eine Betriebsstätte oder auf andere Weise) ihre Tätigkeit ausübt, wird keine der beiden Gesellschaften zur Betriebsstätte der anderen. März 2012 und in Kraft seit 25. (3) Bei der Ermittlung der Gewinne einer Betriebsstätte werden die für diese Betriebsstätte entstandenen Aufwendungen, einschließlich der Geschäftsführungs- und allgemeinen Verwaltungskosten, zum Abzug zugelassen, gleichgültig, ob sie in dem Staat, in dem die Betriebsstätte liegt, oder anderswo entstanden sind. vom 28. (4) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, aus dem die Lizenzgebühren stammen, eine gewerbliche Tätigkeit durch eine dort gelegene Betriebsstätte oder eine selbständige Arbeit durch eine dort gelegene feste Einrichtung ausübt und die Rechte oder Vermögenswerte, für die die Lizenzgebühren gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebsstätte oder festen Einrichtung gehören. 2. 2. 3. Doppelbesteuerungsabkommen Länder, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht Liste der Doppelbesteuerungsabkommen auf der Internetseite des österreichischen Finanzministeriums Quellensteuer Die Quellensteuern betragen 27,5% auf Dividenden, 25%/27,5% auf Zinsen und 20% auf Tantiemen (nur für Nichtansässige anwendbar). Diese Bestimmung ist nicht so auszulegen, als verpflichte sie einen Vertragsstaat, den im anderen Vertragsstaat ansässigen Personen Steuerfreibeträge, -vergünstigungen und -ermäßigungen aufgrund des Personenstands oder der Familienlasten zu gewähren, die er nur den bei ihm ansässigen Personen gewährt. Ungeachtet des Absatzes 3 oder entgegenstehender Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts verfügen die Steuerbehörden des ersuchten Vertragsstaats, sofern dies für die Erfüllung der Verpflichtungen unter diesem Absatz erforderlich ist, über die Befugnis, die Offenlegung der in diesem Absatz genannten Informationen durchzusetzen. 4. (1) Dieses Abkommen bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, jedoch kann jeder der Vertragsstaaten bis zum 30. (1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht. Hält die zuständige Behörde die Einwendung für begründet und ist sie selbst nicht in der Lage, eine befriedigende Lösung herbeizuführen, so wird sie sich bemühen, den Fall durch Verständigung mit der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats so zu regeln, dass eine dem Abkommen nicht entsprechende Besteuerung vermieden wird. (5) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, eine gewerbliche Tätigkeit durch eine dort gelegene Betriebsstätte oder eine selbständige Arbeit durch eine dort gelegene feste Einrichtung ausübt und die Beteiligung, für die die Dividenden gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebsstätte oder festen Einrichtung gehört. (4) Ungeachtet des Absatzes 2 können Zinsen im Sinne des Absatzes 1 nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem der Empfänger ansässig ist, wenn der Empfänger der Zinsen der Nutzungsberechtigte ist und die Zinszahlung. März 2012 und in Kraft seit 25. Sollte Korea nach der Unterzeichnung des Protokolls in einem seiner Doppelbesteuerungsabkommen eine Schiedsklausel vereinbaren, so informiert Korea die Schweiz schriftlich und tritt in Verhandlungen mit der Schweiz zur Aufnahme einer Schiedsklausel in das vorliegende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen. Dezember: Samoa wird Mitglied bei den Vereinten Nationen. XIII des Prot. Die Doppelbesteuerung der notifizierten Einkünfte wird daraufhin durch Steueranrechnung ab dem ersten Tag des Kalenderjahrs, in dem die Notifikation übermittelt wurde, vermieden. Übt ein Unternehmen eines Vertragsstaats seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte aus, so werden vorbehaltlich des Absatzes 3 in jedem Vertragsstaat dieser Betriebsstätte die Gewinne zugerechnet, die sie hätte erzielen können, wenn sie eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen als selbständiges Unternehmen ausgeübt hätte und im Verkehr mit dem Unternehmen, dessen Betriebsstätte sie ist, völlig unabhängig gewesen wäre. Januar 2015) 1. a)Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden; b)Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden; c)Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder verarbeitet zu werden; d)eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder Informationen zu beschaffen; e)eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen andere Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen. Februar 1980 in Bern, in der Fassung gemäss dem am 28. Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck «Lizenzgebühren» bedeutet Vergütungen jeder Art, die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschliesslich kinematografischer Filme, von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen gezahlt werden.2. 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen. 1. Februar 1980 zwischen der Schweiz und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (mit Prot. vom 28. 2. Dez. Juli 2012 (AS 2012 4069 4067; BBl 2011 7355).2 Fassung gemäss Art. (3) Ungeachtet der Vorschriften des Artikels 4 gilt eine natürliche Person, die Mitglied einer diplomatischen Mission, einer konsularischen Vertretung oder einer Ständigen Vertretung eines Vertragsstaats ist, die in einem anderen Vertragsstaat oder in einem dritten Staat gelegen ist, für Zwecke des Abkommens als im Entsendestaat ansässig, wenn sie, a)nach dem Völkerrecht im Empfangsstaat mit Einkünften aus Quellen außerhalb dieses Staates nicht steuerpflichtig ist und. Rentenbesteuerung Grenzüberschreitende Renteneinkünfte bei Anwendung von DBA in der Praxis - Teil 2. von Dipl.-Fw. 1.1995 ... Südkorea R-A P: 13. des Künstlers oder der Sportlerin bzw. 1 Eingefügt durch Art. In diesem Fall findet das Abkommen nicht mehr Anwendung: Zu Urkund dessen haben die von ihren Regierungen hierzu gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten dieses Abkommen unterschrieben. Dieser Buchstabe ist nicht mehr anzuwenden auf Einkünfte, die nach dem 31. XV Ziff. Der Bundesrat; SR 0.672.928.11 Abkommen vom 12. a)im Falle der Bundesrepublik Deutschland: bb)von der koreanischen Export-Import-Bank und. Es bestehen darüber hinaus Abkommen auf dem Gebiet der Amtshilfe und des Auskunftsaustauschs, die aktuell im Zuge der Diskussion über Steueroasen, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung in den politischen Fokus gelangten. (1) Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden. III des Prot. 1. Auf Gewinne im Sinne von Artikel 13 Absatz 3 findet diese Befreiung indessen nur Anwendung, wenn die tatsächliche Besteuerung solcher Gewinne in Korea nachgewiesen wird.2, 3. (2) Übt ein Unternehmen eines Vertragsstaats seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte aus, so werden vorbehaltlich des Absatzes 3 in jedem Vertragsstaat dieser Betriebsstätte die Gewinne zugerechnet, die sie hätte erzielen können, wenn sie eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen als selbständiges Unternehmen ausgeübt hätte und im Verkehr mit dem Unternehmen, dessen Betriebsstätte sie ist, völlig unabhängig gewesen wäre. d)Einkünfte oder Vermögen einer in der Republik Österreich ansässigen Person, die nach dem Abkommen von der Besteuerung in der Republik Österreich auszunehmen sind, dürfen gleichwohl in der Republik Österreich bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden. Doppelbesteuerungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina - Überblick. Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck «Zinsen» bedeutet Einkünfte aus öffentlichen Anleihen, aus Obligationen, auch wenn sie durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert sind oder mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet sind und aus Forderungen jeder Art sowie alle anderen Einkünfte, die nach dem Recht des Staates, aus dem sie stammen, den Einkünften aus Darlehen gleichgestellt sind. (2) Diese Zinsen können jedoch auch in dem Vertragsstaat, aus dem sie stammen, nach dem Recht dieses Staates besteuert werden; die Steuer darf aber, wenn der Nutzungsberechtigte der Zinsen im anderen Vertragsstaat ansässig ist, 10 vom Hundert des Bruttobetrags der Zinsen nicht übersteigen. ... Doppelbesteuerungsabkommen (Stand: 1. 18 Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen. Für Einkünfte aus Dividenden gelten die vorstehenden Bestimmungen nur dann, wenn diese Dividenden an eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Gesellschaft (jedoch nicht an eine Personengesellschaft) von einer in der Republik Korea ansässigen Gesellschaft gezahlt werden, deren Kapital zu mindestens 25 vom Hundert unmittelbar der deutschen Gesellschaft gehört, und bei der Ermittlung der Gewinne der ausschüttenden Gesellschaft nicht abgezogen worden sind. Erweist sich, dass unrichtige Daten oder Daten, die nicht übermittelt werden durften, übermittelt worden sind, so ist dies dem Empfänger unverzüglich mitzuteilen. Bei dieser Berichtigung sind die übrigen Bestimmungen dieses Abkommens zu berücksichtigen; erforderlichenfalls konsultieren die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten einander.1. 2010, von der BVers genehmigt am 16. II S. 2855). b)10 vom Hundert des Bruttobetrags der Lizenzgebühren in allen anderen Fällen. Immer mehr Bundesbürger verbringen nicht nur ihren Urlaub im Ausland, sondern wollen auch berufliche Erfahrungen im Ausland sammeln. 2010, von der BVers genehmigt am 16. Januar des Kalenderjahrs erhoben werden, das auf das Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist. 1 Eingefügt durch Art. 10. Juli 2012 (AS 2012 4069 4067; BBl 2011 7355).2 Ausdruck gemäss Art. XII des Prot. In diesem Fall ist Artikel 7 beziehungsweise Artikel 14 anzuwenden. 2. 5. 2. a)einen Vertragsstaat, seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Verhinderung der Steuerumgehung oder Steuerhinterziehung anzuwenden, solange diese Bestimmungen mit den Grundsätzen des Abkommens übereinstimmen; b)die Bundesrepublik Deutschland, die Beträge zu besteuern, die nach dem Vierten Teil des deutschen Außensteuergesetzes in die Einkünfte einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person einzubeziehen sind; c)die Republik Korea, die Beträge zu besteuern, die nach dem Vierten Teil des koreanischen Gesetzes zur Koordinierung internationaler Steuerangelegenheiten in die Einkünfte einer in der Republik Korea ansässigen Person einzubeziehen sind. (6) Dieser Artikel gilt ungeachtet des Artikels 2 für Steuern jeder Art und Bezeichnung. 2010, von der BVers genehmigt am 16. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden. (4) Alle anderen Vermögensteile einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person können nur in diesem Staat besteuert werden. Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten. März 2000 in Berlin die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind. Juli 2012 (AS 2012 4069 4067; BBl 2011 7355). 2010, von der BVers genehmigt am 16. Alle notwendigen Unterlagen, welche durch das Finanzamt Frankfurt (Oder) angefordert wurden, habe ich fristgerecht eingereicht. Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden. Juli 2012 (AS 2012 4069 4067; BBl 2011 7355).2 Fassung gemäss Art. Dez. Unter der Seite www.shop.doppelbesteuerung.eu können Sie einen Telefontermin oder eine persönliche Besprechung vereinbaren. Okt. Januar des Kalenderjahrs gezahlt werden, das auf das Kündigungsjahr folgt; b)bei den übrigen Steuern auf die Steuern, die für Zeiträume ab dem 1. Werden in einem Vertragsstaat den Gewinnen eines Unternehmens dieses Vertragsstaats Gewinne zugerechnet – und entsprechend besteuert –, mit denen ein Unternehmen des anderen Vertragsstaats in diesem anderen Staat besteuert worden ist, und handelt es sich bei den zugerechneten Gewinnen um solche, die das Unternehmen des erstgenannten Staates erzielt hätte, wenn die zwischen den beiden Unternehmen vereinbarten Bedingungen die gleichen gewesen wären, die unabhängige Unternehmen miteinander vereinbaren würden, so nimmt der andere Staat eine entsprechende Berichtigung der dort von diesen Gewinnen erhobenen Steuer vor, wenn er die vom erstgenannten Staat vorgenommene Aufrechnung sowohl in grundsätzlicher Hinsicht als auch betragsmässig für gerechtfertigt hält. In Deutschland bleiben Einkünfte in Höhe von 72.500 EUR steuerfrei (= 145 Tage/240 Tage x 120.000 EUR). Ergebnis: Weil Arbeitnehmer A sich mehr als ein halbes Jahr in Österreich aufhält, ist die 183-Tage-Grenze überschritten. (4) Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen erzielt, die im internationalen Verkehr betrieben werden, oder von beweglichem Vermögen, das dem Betrieb dieser Schiffe oder Luftfahrzeuge dient, können nur in diesem Vertragsstaat besteuert werden. Lizenzgebühren gelten dann als aus einem Vertragsstaat stammend, wenn der Schuldner dieser Staat selbst, eine seiner politischen Unterabteilungen, eine seiner lokalen Körperschaften oder eine in diesem Staat ansässige Person ist. a)ein Unternehmen eines Vertragsstaats unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder dem Kapital eines Unternehmens des anderen Vertragsstaats beteiligt ist oder, b)dieselben Personen unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder dem Kapital eines Unternehmens eines Vertragsstaats und eines Unternehmens des anderen Vertragsstaats beteiligt sind. Dieses Protokoll tritt am fünfzehnten Tag nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft, und seine Bestimmungen finden Anwendung: Die zuständigen Behörden der Schweiz und der Republik Korea haben die folgende Verständigungsvereinbarung abgeschlossen betreffend die Auslegung von Absatz 2 Buchstabe b des Protokolls (hiernach «Protokoll») zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (hiernach «Abkommen»), unterzeichnet am 12. IX und X des Prot. Es wird davon ausgegangen, dass Zahlungen jeder Art, die als Vergütung für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung einer Software geleistet werden, als Lizenzgebühren behandelt werden, wenn, a)dem Benutzer zusätzlich zu der Software auch deren Quellcode zur Verfügung gestellt wird; oder, b)die Software für den spezifischen Bedarf eines bestimmten Endanwenders entwickelt oder angepasst wird; oder. Ungeachtet des Artikels 14 können Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- und Fernsehkünstler sowie Musiker, oder als Sportler aus ihrer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit bezieht, im anderen Staat besteuert werden. (3) Die Besteuerung einer Betriebsstätte, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, darf im anderen Staat nicht ungünstiger sein als die Besteuerung von Unternehmen des anderen Staates, die die gleiche Tätigkeit ausüben. (2) Zahlungen, die ein Student, Praktikant oder Lehrling, der sich in einem Vertragsstaat ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung aufhält und der im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in den erstgenannten Staat ansässig war, für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine Ausbildung erhält, dürfen im erstgenannten Staat nicht besteuert werden, sofern diese Zahlungen aus Quellen außerhalb dieses Staates stammen. (1) Unbewegliches Vermögen im Sinne des Artikels 6, das einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person gehört und im anderen Vertragsstaat liegt, kann im anderen Staat besteuert werden. (3) Für die Zwecke des Absatzes 2 hat ein Student, Praktikant oder Lehrling im Sinne dieses Absatzes während seines Studiums oder seiner Ausbildung außerdem bei nicht in Absatz 2 erfassten Zuschüssen, Stipendien und Vergütungen aus unselbständiger Arbeit Anspruch auf die gleichen Steuerfreibeträge, -vergünstigungen und -ermäßigungen, die in dem von ihm besuchten Staat ansässigen Personen unter gleichen Verhältnissen gewährt werden. In diesem Fall kann der übersteigende Betrag nach dem Recht eines jeden Vertragsstaats und unter Berücksichtigung der anderen Bestimmungen dieses Abkommens besteuert werden. Sie sind aufgrund Ihrer beiden Wohnsitze sowohl in Deutschland als auch in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. (2) Vorbehaltlich des Absatzes 1 gelten die Steuersatzbegrenzungen nach Artikel 10 Absatz 2, Artikel 11 Absatz 2, Artikel 12 Absatz 2 und Artikel 21 nicht, wenn es der Hauptzweck einer der beteiligten Personen war, durch Begründung oder Übertragung der Aktien oder Rechte, für die die Dividenden gezahlt werden, oder durch Begründung oder Übertragung der Forderungen, für die die Zinsen gezahlt werden, oder durch Begründung oder Übertragung der Rechte, für die die Lizenzgebühren gezahlt werden, oder durch Begründung oder Übertragung der Rechte, für die die sonstigen Einkünfte gezahlt werden, die Vorteile der Artikel 10, 11, 12 und 21 zu nutzen, ohne dass für den betreffenden Geschäftsvorgang ein angemessener wirtschaftlicher Grund bestand. Januar 2015. 7. (2) Der Ausdruck „unbewegliches Vermögen“ hat die Bedeutung, die ihm nach dem Recht des Vertragsstaats zukommt, in dem das Vermögen liegt. Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. f)ein Bergwerk, ein Öl- oder Gasvorkommen, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung natürlicher Ressourcen. März 2012 und in Kraft seit 25. 03.06.2019 Schweiz und Iran unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen. (3) Absatz 2 findet keine Anwendung auf Vergütungen für Arbeit im Rahmen gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung. Dez. 4 aufgehoben durch Art. 4. 2. 54/ 55 749 55 369 8. Dez. (2) Absatz 1 ist auf andere Einkünfte als solche aus unbeweglichem Vermögen im Sinne von Artikel 6 Absatz  2 nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Empfänger im anderen Vertragsstaat eine gewerbliche Tätigkeit durch eine dort gelegene Betriebsstätte oder eine selbständige Arbeit durch eine dort gelegene feste Einrichtung ausübt und die Rechte oder Vermögenswerte, für die die Einkünfte gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebsstätte oder festen Einrichtung gehören. Mai 2019, von der BVers genehmigt am 19. Dezember: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Südkorea; 14. 3. Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. 28 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen. Dez. 7. In diesem Fall ist Artikel 7 anzuwenden. 19. Sie können auch gemeinsam darüber beraten, wie eine Doppelbesteuerung in Fällen vermieden werden kann, die im Abkommen nicht behandelt sind. 3. Bezieht eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft Gewinne oder Einkünfte aus dem anderen Vertragsstaat, so darf dieser andere Staat weder die von der Gesellschaft gezahlten Dividenden besteuern, es sei denn, dass diese Dividenden an eine im anderen Staat ansässige Person gezahlt werden oder dass die Beteiligung, für die die Dividenden gezahlt werden, tatsächlich zu einer im anderen Staat gelegenen Betriebsstätte gehört, noch Gewinne der Gesellschaft einer Steuer für nichtausgeschüttete Gewinne unterwerfen, selbst wenn die gezahlten Dividenden oder die nichtausgeschütteten Gewinne ganz oder teilweise aus im anderen Staat erzielten Gewinnen oder Einkünften bestehen. Die Liste basiert auf der jeweils aktuellen und zu Beginn eines aktuellen … Seite) Quellensteuer Dividenden: 0% für Inländer, 22% für Ausländer (mit der Zusatzsteuer) Zinsen: 15,4% für Inländer (mit der Zusatzsteuer, 22% für Ausländer (mit der Zusatzsteuer) 2. Steuern Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem … Österreich R-A V: - - Papua-Neu- guinea A U: 17. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten werden sich bemühen, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens entstehen, in gegenseitigem Einvernehmen zu beseitigen. Im Übrigen richtet sich das Recht des Betroffenen, über die zu seiner Person vorhandenen Daten Auskunft zu erhalten, nach dem nationalen Recht des Vertragsstaats, in dessen Hoheitsgebiet die Auskunft beantragt wird.