– das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und Mit Angabe meiner Daten und Absenden der Anmeldung erkläre ich mich einverstanden, den hier bestellten Newsletter per E-Mail zu erhalten. Satzung § 1. Die Tätigkeit im Vorstand ist ehrenamtlich und unentgeltlich. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. d) durch Ausschluss, über den der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließt. Der Verein führt den Namen Förderverein der Kita St. Katharina Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Satzung kann mit 2/3 Mehrheit der bei der Versammlung anwesenden Mitglieder geändert werden. 7. Diese Website benutzt Cookies. Die Niederschrift muss Ort und Tag, sowie Tagesordnung und Anwesenheitsliste der Versammlung enthalten. Satzung des ,,Fördervereins Kita Bussardstraße e.V. Bei einfachen Beschlüssen ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Viele Dinge werden bereits vom Bürgerlichen Gesetzbuch vorgeschrieben (BGB §§ 56 – 59). Dieses Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen. 3. 1 genannten Vorstandsmitglieder sind Vorstand im Sinn des § 26 BGB. 1. Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen die Entscheidung Berufung an den Vorstand einlegen, über die die Mitgliederversammlung entscheidet. . 3. Bei Stimmgleichheit ist die Stimme des 1. Über die Höhe von Mahngebühren entscheidet die Mitgliederversammlung. Herzlich Willkommen beim Kindergarten Förderverein Waldmössingen e.v. Der 1. (3) Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Neuss eingetragen werden. 1. der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus. FördervereinKITA Wiesenäcker e.V. Die Unterschriften müssen beglaubigt werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. 6. Der Satzungszweck wird insbesondere durch nachfolgende Maßnahmen und Aufgabenstellungen verwirklicht: a) Erwerb von Materialien wie Büchern, Spielzeugen, allg. § 8 Mitgliederversammlung und ihre Zuständigkeit. 2. 2. c) Förderung von Vorträgen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen, Lehrgängen (3) Das Geschäftsjahr ist das Kindergartenjahr (01. Eine kostenlose Ehrenmitgliedschaft kann vom Vorstand entschieden werden. § 2 Zweck und Gemeinnützigkeit durch die Unterstützung bei Neuanschaffungen und Instandhaltungen, der Förderung von Projekten oder Durchführung von Veranstaltungen. Das Gründungsprotokoll und die Satzung müssen vom Vorstand an das Amtsgericht weitergegeben werden, nachdem die Satzung von mindestens 7 Mitgliedern unterzeichnet worden ist. Ständiger Teilnehmer an allen Vorstandssitzungen sollte ein Mitglied des Kindergartenpersonals sein. – das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO. Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so muss der Vorstand innerhalb eines Monats eine weitere Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einberufen. Am 04. Soweit die Satzung keine Regelung trifft, gelten die Regelungen des BGB über das Vereinsrecht. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben. In der Mahnung muss der Vorstand auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hinweisen. Förderverein Kindergarten St. Josef. Eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen die Mitglieder bei Eintritt in den Verein. a) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. § 1 Name. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von den anwesenden Vorstandsmitgliedern unterschrieben wird. 9. – das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, 3. Die Stimmabgabe erfolgt offen durch Handzeichen. Jede Satzung, ob für einen „normalen“ Verein oder einen Förderverein, muss bestimmte Vorgaben des BGB, was den Mindestinhalt anbelangt, beachten. Der Kassenprüfer hat die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten. Der Kassenwart hat über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins ordnungsgemäß Buch zu führen und der Mitgliederversammlung einen Kassenbericht vorzulegen. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich unter der Nummer VR3376 eingetragen. d) die jährliche Entlastung des Vorstands, f) die Mindesthöhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags. Für Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern sind die Gerichte zuständig, in deren Bereich der Verein seinen Sitz hat. Der Zweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie durch Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen. Haupteinnahmequellen sind zwei Flohmärkte „Alles rund ums Kind“, die jeweils im März und Oktober stattfinden. In enger Abstimmung mit den KITA Verantwortlichen und dem Elternbeirat versucht der KITA Förderverein bestmöglich zu unterstützen. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch Beschluss des Vorstandes erfolgen, wenn das Mitglied in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden Verwirklicht werden diese Ziele z.B. Förderverein der KiTA Auenzwerge Weidenberg e. V. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 29.11.2013 Geändert auf der Mitgliederversammlung am Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. b) das Einsetzen von Ausschlüssen, die Erteilung von Sonderaufgaben an diese oder an einzelne Mitglieder. 1. Der Vorstand ist nicht verpflichtet Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen, ein Aufnahmeanspruch ist ausgeschlossen. Über den Einspruch entscheidet die ihm nächstfolgende Mitgliederversammlung. 3. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich zur Aufgabe gemacht hat, den wunderbaren Kindergarten Barum finanziell und durch Tatkraft der Mitglieder zu unterstützen. 1. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen „Förderverein Kita Bussardstraße“ – im folgenden Verein. Satzung des Fördervereins der Kindertagesstätte Taunuswichtel in Oberstedten Landwehr 5. Das sind zumeist (aber nicht ausschließlich!) Theme by Linesh Jose . Der Förderverein hat seinen Sitz in 12459 Berlin, Weiskopffstraße12-13. Auf unbegründeten schriftlichen Antrag von mehr als einem Viertel der Mitglieder muss der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: 2. Förderverein KiTa Sternenhimmel e.V. Eine Haftung der Mitglieder über den festgesetzten Beitrag hinaus ist ausgeschlossen. Der Beschluss oder die Zahlungsaufforderung gilt auch dann als zugestellt, wenn der Brief an die zuletzt von dem Mitglied angegebene Anschrift abgesandt wurde und wegen falscher oder nicht mehr gültiger Anschrift nicht zugestellt werden kann. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Die Beitragspflicht endet mit dem Ende der Mitgliedschaft. a) durch schriftliche Austrittserklärung gerichtet an den Vorstand, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Quartals. Bei Austritt aus dem Verein werden bereits gezahlte Beiträge nicht erstattet. 2. Vorsitzender oder 2. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Der Vorstand ist für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung verantwortlich. GENODES1LEO. August – 31. Auf Antrag eines Mitgliedes ist geheim abzustimmen, wenn dies nicht mit zwei Dritteln der anwesenden Stimmen zurückgewiesen wird. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt sodann den Zusatz „e.V.“. Vorsitzende, dessen Vertreter oder ein von der Mitgliederversammlung gewählter Versammlungsleiter. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Die Mitgliedschaft im Förderverein ist jederzeit kündbar und mit keinen weiteren Verpflichtungen verbunden. Der Verein führt den Namen: Förderverein KiTa Sternenhimmel. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt eingetragen werden und führt sodann im Zusatz „e.V.“. Vorsitzenden aus. Der Vorstand wird für ein Jahr gewählt. 2. Zu den Mitgliederversammlungen werden die Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher schriftlich (per Einzel-Email oder -Brief), mit Angaben zur Tagesordnung, eingeladen. untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung Vorsitzenden, dem Stellvertreter (2. Um sich als gemeinnütziger Verein eintragen zu lassen, muss jedoch zunächst mittels der Satzung die Gemeinnützigkeit nachgewiesen werden. Die Mitgliederversammlung beschließt über: a) die Wahl und Berufung der Mitglieder des Vorstands. 1. i) sonstige Angelegenheiten, die vom Vorstand der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden oder deren Erörterung von mindestens einem Viertel der anwesenden Mitglieder unmittelbar in der Mitgliederversammlung beantragt wird. Der Gesamtvorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und werden in der Regel per Bankeinzug entrichtet. 1. Die gewählten Vorstandsmitglieder können jederzeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung abberufen werden. Insbesondere entscheidet er über die Verwendung der Mittel. hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte: Ständiger Teilnehmer an allen Vorstandssitzungen sollte ein Mitglied des Kindergartenpersonals sein. Wir fördern und unterstützen die Erziehungsarbeit des Kindergartens Waldmössingen und finanzieren in Absprache mit dem Kindergarten-Team ausgewählte Anschaffungen und pädagogische Aktivitäten. Der Verein führt den Namen „Förderverein KITA Wiesenäcker Ditzingen“. Dem Verein können Spenden zugeführt werden, die den Verein nicht belasten und im Sinne des § 2 verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Dies erfordert den Beschluss des Vorstands. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Der Verein führt den Namen „Verein für Kinder e.V.“ Er hat seinen Sitz in Oldenburg (Oldenburg). 1. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt. 2. Mit einem Mitgliedsbeitrag von nur 15 Euro pro Jahr tragen auch Sie dazu bei, dass die Kinder der Kita am See noch abwechslungsreichere und spannendere Tage erleben können, von denen Sie Ihnen sicher nachmittags begeistert berichten werden. • ein Mitglied verstößt in erheblichem Maße gegen die Zielsetzungen des Vereins oder die Vereinsinteressen. Satzung des „Fördervereins Kindergarten Kunterbunt“ § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat die selben Rechten wie die ordentliche Mitgliederversammlung. Stand 04.12.2001 - Abschrift § 1 Name und Sitz des Vereins. Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter der Nummer VR … Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stadthagen unter der Nr VR 629 eingetragen. Satzung des Fördervereins „Freunde der KiTa Gartenstraße“ in Göttingen § 1 Name und Sitz des Vereins. 32 d) Unterstützung bedürftiger Kinder bei der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen und in sonstigen Einzelfällen Unkompliziert, unbürokratisch und sinnvoll – an den Bedürfnissen der Kinder und der Betreuer ausgerichtet. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung bekannt zu geben. Juli 1876 gegründeten Evangelischen Kinderbewahrungsvereins fort und ist Mitglied im Diakonischen Werk Westfalen mit Sitz in Münster und dem ihm angeschlossenen Evangelischen Fachverband der Tageseinrichtungen für Kinder (2) Der Verein hat seinen Sitz in Soest und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Soest unter 10 VR 385 eingetragen. Die Kassenprüfer prüfen die Buchführung des Vereins und berichten der Mitgliederversammlung. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder außer den Beschlüssen über Satzungsänderung, Änderung des Vereinszweckes und Vereinsauflösung, für die die Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich ist. Dies gilt entsprechend, wenn der Verein aus welchen Gründen auch immer, seine Rechtsfähigkeit verliert. Er bleibt so lange im Amt, bis eine Neu- beziehungsweise Wiederwahl erfolgt. Satzung Der Freunde und Förderer des Kindergartens St. Stephanus, Hollage, (kurz: „Förderverein Kindergarten St. Stephanus“ genannt) § 1 Name, Stellung und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen: „Verein der Freunde und Förderer des Kindergartens Stephanus.“ Ist dieser Teilnehmer Mitglied im Förderverein, ist er automatisch stimmberechtigter Beisitzer. Der KEKS ist der Förderverein für die Grundschule „Kastanienschule“ sowie dem Kindergarten „Kinderland St. Johannes der Täufer“ in Welschneudorf. § 2 Zweck des Vereins Der Vorstand besteht aus dem 1. Der Verein hat seinen Sitz in 64331 Weiterstadt. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeverordnung. ©  (2) Er hat den Sitz in Kaarst. Wiederwahl ist zulässig. c) Eine Beitragszahlung, die den festgelegten Mindestbeitrag überschreitet, wird als Spende gemäß § 6 Nr.3 behandelt. e) Unterstützung bei der pädagogischen Arbeit Vorsitzender) und dem Kassenwart. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Die Aufgabe der Mitgliederversammlung sind insbesondere, Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszweckes und Vereinsauflösung. mit Hilfe eines Notars), ist er auch rechtsfähig. Dabei ist er an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. (3) Das Geschäftsjahr d… Über die Sitzungen des Vorstands ist ein Protokoll zu führen, das zumindest die gefassten Beschlüsse enthält und von den Teilnehmern zu unterschreiben ist. unterstützen möchten, es fängt alles mit der entsprechenden Satzung an. Vorsitzenden entscheidend. Über Satzungsänderungen und über den Antrag auf Auflösung des Vereins ist die Mitgliederversammlung nur beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der eingeschriebenen Mitglieder anwesend sind. Satzung § 1 Name und Sitz. Der Kassenprüfer hat die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahrs festzustellen. Der Ausschließungsbeschluss des Vorstandes wird rechtswirksam, wenn das auszuschließende Mitglied nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Beschlusses dagegen schriftlich Einspruch eingelegt hat. der Mitglieder im Verein verarbeitet. DE76 6039 0300 0120 2650 01 a) Je nach Antrag kann der Beitrag monatlich, quartalsweise oder jährlich entrichtet werden. „Förderverein der Musterschule e.V.“ Stand vom 23.05.2017 Seite 5 von 6 g) Festsetzung der Mindesthöhe des Mitgliedsbeitrags h) Beratung über die geplante Verwendung der Mittel i) Entscheidung über gestellte Anträge j) Änderung der Satzung (Ausnahme § 9 Abs.3) k) Auflösung des Vereins 4. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Sitz des Vereins ist 71254 Ditzingen, Wiesenäckerstraße 32. Erteilt die Mitgliederversammlung dem Vorstand Entlastung, billigt diese die Geschäftsführung als im Wesentlichen ordnungsgemäß. Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Mitglieder sind verpflichtet den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen. Der Verein führt den Namen: Förderverein KiTa Sternenhimmel 2. Die Satzung wurde 08.06.2018 geändert (§19 hinzugefügt). Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Über die zweckmäßige Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand. 2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und 2. Sollte ein Mitglied keine Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag erteilen, ist das Mitglied verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag innerhalb der ersten vier Wochen des Geschäftsjahres auf das Konto des Fördervereins zu überweisen. Alle Überweisungsaufträge für Banken, sowie Abhebungen von den Konten oder Sparbüchern werden jeweils von zwei Personen unterzeichnet. b) Sofern ein Mitglied an dem Termin der Mitgliederversammlung verhindert ist, ist dessen Stimmübertragung auf ein anderes Mitglied zulässig. Martin R. Textor Die Ziele eines solchen Vereins sind vor allem die Förderung der Belange der Kita, die ideelle und finanzielle Unterstützung der pädagogischen Arbeit und von besonderen Vorhaben (Projekten, neuen Angeboten, Anschaffungen usw.)