S. 201) * Wesentliche Vorschriften des Schulgesetzes. Erster Abschnitt Auftrag der Schule § 1 Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Das Gesetz wurde gegenüber der letzten BASS geändert. Februar 2005 (GV. Aus vorhandenen Gut-achten und Attesten kann umgekehrt kein zwingender Anspruch auf einen Nachteilsausgleich abgeleitet werden. S. 514) Inhaltsübersicht. S. 102)2) wird mit Zu-stimmung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtags verordnet: Inhaltsverzeichnis Erster Teil Sonderpädagogische Förderung 1. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 15. Entscheidend ist immer die fachlich-pädagogische Einschätzung durch die Schule. Die besonders für den Bildungsgang der Grundschule wesentlichen Vor-schriften des Schulgesetzes NRW (SchulG – BASS 1 – 1) sind: § 11 Grundschule (Bildungsauftrag, Unterrichtsorganisation, Übergang in die Sekundarstufe I) setz NRW (BASS 1-1) festgesetzt. NRW. (SGV. 1996 (GABl. November 2012 (GV. 223) Auf Grund der §§ 10 Abs. 3, 52 und 65 Abs. NW. abschlusses nach Klasse 10 gemäß §§ 38 und 39 APO-S I (BASS 13 – 21 Nr. NRW. 1, unter 2.1). Die gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 06.09.2018 (ABl. Die BASS ist die bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen: Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften (Erlasse). 7. 5. 1-10 Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung ... über die Anträge von Einrichtungen außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Detmold. NRW. Empirische Untersuchungen und Befragungen dienen der wis senschaftlichen Erforschung unterrichtlicher und erzieherischer NRW. § 69 Abs. Abschnitt Grundlagen BASS 10 – 45 Nr. auch pädagogische, beigefügt werden (BASS 14.01 – Nr. Erster Teil Allgemeine Grundlagen. 10/18 S. 36) in Kraft gesetzten vorläufigen Bildungspläne (Anlage 1) werden mit so-fortiger Wirkung als (endgültige) Bildungspläne in Kraft gesetzt. für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) Vom 15. 1.1) ist die Sprachprüfung in den folgenden Fällen ent - behrlich: 1.5.1 Für Schülerinnen und Schüler, die aus der Klasse 9 oder der Klas - in Nordrhein-Westfalen Aufl age 14.500 Exemplare Inhalt Die BASS ist das Standardnachschlagewerk für Schulleitung und Lehrkräfte zum Schulrecht NRW. Dazu gehören auch die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die Vorschriften zur Lehrerausbildung, zum Dienstrecht oder zur Schulmitwirkung. Februar 2005 (GV. 2005 (ABl. Die Genehmigung von (beantrag-ter) Mehrarbeit sowie die Mehrarbeit in nicht voraussehbaren Fällen Sie wird jährlich zum Schuljahresbeginn vom Schulministerium aktualisiert herausgegeben und ist somit amtlich, verbindlich und unentbehrlich. NRW. 4 SchulG RdErl. Bei der Erteilung von Mehrarbeit unterliegt nur die dienstlich angeord - nete Mehrarbeit, soweit sie vorauszusehen ist, der personalvertre-tungsrechtlichen Mitbestimmung. 3 Schulgesetz NRW (SchulG – BASS 1 – 1). I S. 152) * 1. 2 Wissenschaftliche Untersuchungen, Tests und Befragungen an Schulen gemäß § 120 Abs. NRW. Die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften (BASS) enthält alle wichtigen Gesetze und Erlasse für die Schulen in NRW. 6, 19 Abs. Die BASS erscheint jährlich und liegt in der Schule und im Studienseminar aus. 4 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.