Sie werden mit Schülerinnen und Schülern des Realschulbildungsgangs im Klassenverband in innerer Differenzierung unterrichtet. 12.2.1 Die Eignung wird auf dem Überweisungszeugnis vermerkt. (8) Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwertige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden. Die curricularen Standards sind zu wahren. (5) Sofern das Ruhen des Unterrichts zu einer Wiederholung führt, kann die Versetzungskonferenz eine angemessene Verlängerung des Besuchs der Sekundarstufe I über die Höchstverweildauer hinaus beschließen. Ab Klasse 8 wird eine weitere Fremdsprache als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten. 2 Schulgesetz bleiben unberührt. 3.5.4 Freigestellt von der Teilnahme am Unterricht in Praktischer Philosophie sind auch Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens, die am islamkundlichen Unterricht teilnehmen. Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll. 12.2.2 Durch den voneinander abweichenden Beginn der zweiten Fremdsprache setzen versetzte Schülerinnen und Schüler der Realschule ihre Schullaufbahn bei einem Wechsel an ein Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang in der Regel in Klasse 6 fort. 3. Die Prüfungsaufgaben sind dem tatsächlich erteilten Unterricht in der jeweiligen Klasse zu entnehmen. Der Fachprüfungsausschuss berät über den Vorschlag und beschließt eine Bewertung. Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Realschule in der Aufbauform. (1) Eine Schülerin oder ein Schüler der Hauptschule, der Sekundarschule oder der Gesamtschule erwirbt nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, wenn sie oder er die Versetzungsanforderungen gemäß § 22 Absatz 1 und § 25 Absatz 1 und 2 erfüllt. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 05.05.2015 (BASS 12-63 Nr. In diesem Fall gelten die Stundenzahlen in Klammern, der zusätzliche Einsatz von Ergänzungsstunden zur Erreichung eines angemessenen Fremdsprachenvolumens in der Erprobungsstufe ist dann erforderlich. Olpe/Drolshagen. 9.1.1 Diese Vorschrift gilt für Schülerinnen und Schüler, deren Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Verfahren nach der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (BASS 13-41 Nr. Es gilt § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 2. 2) Die Fächer Technik und Hauswirtschaft müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens vier Wochenstunden, das Fach Wirtschaft muss mit mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet werden. 5.3.2 Das wöchentliche Regelangebot kann bis auf drei Wochenstunden gekürzt werden, wenn aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen Lerngruppen mit weniger als 15 Schülerinnen und Schülern gebildet werden müssen oder personelle Gründe es erfordern. (5) Für den Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 gilt § 41 Absatz 1 entsprechend. Dies gilt auch, wenn die Schule nach § 14 Absatz 3 in der Klasse 10 eine andere Organisationsform wählt. Andernfalls wird die fehlende Leistung wie eine ungenügende Leistung bewertet. Im Rahmen freier Kapazitäten können auch Schülerinnen und Schüler anderer Schulen die Schullaufbahn im Bildungsgang der Hauptschule fortsetzen. Zweite Fremdsprache in Klasse 7 ist Französisch oder eine andere moderne Fremdsprache. 7. der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1 im Bildungsgang der Hauptschule den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den angestrebten mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). (4) Erreicht eine Schülerin oder ein Schüler der Hauptschule oder der Realschule bei der Versetzung in den Fächern mit Klassenarbeiten einen Notendurchschnitt von 2,0, berät die Schule die Eltern nach Maßgabe des § 46 Absatz 9 Schulgesetz NRW im Hinblick auf einen Wechsel der Schulform. 23.5.2 Die Schule teilt den Eltern das Ergebnis einer nicht bestandenen Nachprüfung schriftlich und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung mit. In den Klassen 9 und 10 Typ A werden als Wahlpflichtunterricht allein die Lernbereiche Wirtschaft und Arbeitswelt und Naturwissenschaften sowie das Fach Informatik angeboten. Das Anmeldeverfahren für Schulen, für die kein vorgezogenes Anmeldeverfahren zugelassen ist (Nummer 1.1.2), wird in der dritten bis sechsten Woche des Anmeldezeitraums durchgeführt. (4) Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 kann die Schule erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaften, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie in den Fächern Informatik, Kunst und Musik einrichten. Die Sekundarschule gewährleistet in allen Organisationsformen auch gymnasiale Standards. Unabhängig davon, ob der leistungsdifferenzierte Unterricht in Form der Binnendifferenzierung oder in Kursen äußerer Fachleistungsdifferenzierung erfolgt, ist die Entscheidung im Zeugnis festzuhalten. S. 102) in der jeweils geltenden Fassung). Sofern der Wahlpflichtunterricht in den Lernbereichen Arbeitslehre, Naturwissenschaften oder in den Fächer oder Fächerkombinationen mit gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftswissenschaftlichem, mathematisch-naturwissenschaftlichem oder künstlerisch-musischem Schwerpunkt ab Klasse 7 beginnt, erhalten die Schülerinnen und Schüler in Klasse 6 eine zusätzliche individuelle Förderung zur Stärkung der Kompetenzen in mindestens zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik. Die Referenzniveaus des GeR sind bei mindestens ausreichenden Leistungen am Ende der angegebenen Klasse erreicht. 1.1.5 Eine Schülerin oder ein Schüler wird unter dem Vorbehalt aufgenommen, dass sie oder er in die Klasse 5 versetzt wird. Kann eine Schülerin oder ein Schüler dort nicht aufgenommen werden, sorgt die abgebende Schule im Einvernehmen mit den Eltern und bei Bedarf mit Unterstützung der oberen Schulaufsichtsbehörde für die Aufnahme an einer anderen Schule der von den Eltern gewählten Schulform oder des von den Eltern gewählten Bildungsgangs. Für den Unterricht in der zweiten Fremdsprache sind für die Klassen 7 bis 10 - soweit durchgehend belegt - mindestens 14 Wochenstunden vorzusehen. (3) Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 bietet die Schule neben der fortgeführten zweiten Fremdsprache mindestens ein weiteres Schwerpunktfach aus den Bereichen Naturwissenschaften/Technik, Sozialwissenschaften und Musik/Kunst an. 2. 1. der Hauptschule, Klasse 10 Typ A den Hauptschulabschluss nach Klasse 10. Das Abitur wird somit in der Regel nach 9 Jahren (G 9) erworben. Flickr, Wahlpflichtunterricht (3) Die Schule empfiehlt Schülerinnen und Schülern den Wechsel der Schulform entsprechend § 12 Absatz 3 und 4, wenn diese dadurch besser gefördert werden können. Die Schule stellt sicher, dass die Vorgaben der Richtlinien und Lehrpläne eingehalten werden. Eine weitere (zweite oder dritte) Fremdsprache wird - soweit durchgehend belegt - von Klasse 9 bis 10 mit je vier Wochenstunden unterrichtet. Im Bildungsgang der Realschule kann an Stelle einer Fremdsprache ab Klasse 7 auch ein anderes Angebot aus dem Wahlpflichtunterricht gewählt werden. 23.5.1 Der Prüfungsausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob die Nachprüfung bestanden wurde. Die curricularen Standards sind zu wahren. Instagram, (1) Eine Schülerin oder ein Schüler der Hauptschule, der Sekundarschule oder der Gesamtschule erwirbt nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, wenn sie oder er die Versetzungsanforderungen gemäß § 22 Absatz 1 und § 25 Absatz 1 und 2 erfüllt. Eine Schule kann leistungsstarke Schülerinnen und Schüler nach der Erprobungsstufe in Gruppen zusammenfassen, die auf Grund individueller Vorversetzung eine Klasse überspringen oder übersprungen haben. Es gelten die Kernlehrpläne der Gesamtschule. Mai 2020 (SGV. § 21 (ab 01.08.2019 neu für Klasse 5 eines Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang) Allgemeine Versetzungsbestimmungen, Vorversetzung, Profilklassen, Wiederholung, Rücktritt, (3) Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang können zur Verkürzung der Schulzeit leistungsstarker Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 Profilklassen einrichten. 6) Für den Wahlpflichtunterricht gilt § 20 Absatz 1 Satz 2. 3, eine Schülerin oder ein Schüler des Bildungsgangs der Erweiterungsebene der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 2, 4. eine Schülerin oder ein Schüler des Bildungsgangs des Gymnasiums der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1 und. § 15 (ab 01.08.2019 neu ab Klasse 5) Realschule und Realschule in der Aufbauform. 6.9.2 Sonstige Ausnahmen vom Prüfungsverfahren sind die Nutzung von Werkzeugen, technischen Hilfsmitteln, besonderen räumlichen oder personellen Bedingungen, die Nutzung der vom Ministerium bereitgestellten modifizierten Klausuren für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation/ Sprache oder anderen vom Ministerium bereitgestellten oder zugelassenen Anpassungen der Prüfungsaufgaben. (2) In der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1 gelten für die Versetzung ab Klasse 7 die Bestimmungen der §§ 25, 26 und 27 für das Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang. 15.3.4 Ist das Schwerpunktfach gleichzeitig Fach der Stundentafel (Biologie, Chemie, Physik, Kunst oder Musik), nimmt die Schülerin oder der Schüler daran allein im Wahlpflichtunterricht teil. Es gilt § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 2. Eine zusätzliche Benotung der Einzelfächer der Lernbereiche findet nicht statt. Die Sekundarstufe I umfasst in der Sekundarschule im Gegensatz zum Gymnasium 6 Jahre. Eine weitere (zweite oder dritte) Fremdsprache wird - soweit durchgehend belegt - von Klasse 9 bis 10 mit je vier Wochenstunden unterrichtet. Hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden. In diesem Fall gelten die Stundenzahlen in Klammern. 41.2.1 Für die Vergabe eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses an Schülerinnen und Schüler der Realschule, der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 oder des Gymnasiums gelten als Fächer im Sinne von Absatz 1 in Verbindung mit § 25 Absatz 1: 13. Die Klassenkonferenz prüft jeweils am Schuljahresende, im Einzelfall auch am Ende des Schulhalbjahres, ob ein Wechsel der Zuweisung zu einer Anspruchsebene erforderlich ist. Die curricularen Standards sind uneingeschränkt zu wahren. Während in der Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) der Sekundarschule noch der größte Teil des Unterrichts im Klassenverband und bei den Klassenleitungen stattfindet, gibt es ab Klasse 7 eine stetig sich erweiternde Differenzierung in Kurse.. Ab August 2019 haben Sachsens Schüler weniger Unterricht. Für die sonderpädagogische Förderung gilt die AO-SF insgesamt. Gegen die Entscheidung, die Schülerin oder den Schüler nicht zu versetzen oder einen erreichbaren Abschluss oder eine Berechtigung nicht zu vergeben, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch erhoben werden. Im Bildungsgang der Erweiterungsebene gelten die Bestimmungen des § 26. Finde Partner nach deinem Geschmack! 36.1.4 Nach jeder Prüfung oder jedem Block inhaltsgleicher Prüfungen berät der Fachprüfungsausschuss über die Prüfungsleistung. (9) Soweit es die Behinderung oder der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung einer Schülerin oder eines Schülers erfordert, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Vorbereitungszeiten und Prüfungszeiten angemessen verlängern und sonstige Ausnahmen vom Prüfungsverfahren zulassen. In Klasse 10 Typ A der Hauptschule, in der Gesamtschule und der Sekundarschule werden die Leistungen in den Lernbereichen Arbeitslehre und Naturwissenschaften jeweils zu einer Gesamtnote zusammengefasst und der Fächergruppe Deutsch und Mathematik zugeordnet. Anlage 3b (ab 01.08.2021 neu ab Klasse 5) (Forts.). (4) Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums und der Realschule setzen bei einem Wechsel in die Gesamtschule oder in die Sekundarschule nach § 20 Absatz 5 oder 6 dort die Schullaufbahn in der Klasse 7 fort. Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Hauptschule. (2) Der Wahlpflichtunterricht beginnt abweichend von § 15 Absatz 3 in Klasse 8. Innerhalb des Lernbereichs Naturwissenschaften und im künstlerisch/musischen Bereich sind die Fächer während des Bildungsganges gleichgewichtig zu berücksichtigen. 2. (4) Soll ein Schulformwechsel empfohlen werden, ist dies den Eltern schriftlich mitzuteilen und im Falle des Absatz 3 ein Beratungsangebot zu machen. (2) Für den Wahlpflichtunterricht gelten mit Ausnahme der Fremdsprachen die Bestimmungen für das Gymnasium. 4) Für die Ergänzungsstunden gilt § 14 Absatz 5. (2) Am Unterricht in der Muttersprache anstelle einer zweiten Fremdsprache können geeignete Schülerinnen und Schüler auch zusätzlich zum Unterricht in ihren anderen Fremdsprachen teilnehmen. Die Lernbereichsnote wird von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern gemeinsam festgesetzt. (1) Die Klassen 9 und 10 kann einmal freiwillig wiederholen, wer zwar einen Abschluss erworben, aber eine angestrebte weitere Berechtigung verfehlt hat. Nach Beschluss der Schulkonferenz können aus dem Bereich der Kernstunden bis zu zwei Stunden in den Bereich der Ergänzungsstunden verlagert werden; davon darf ein Fach bzw. Ist für die Schule ein vorgezogenes Anmeldeverfahren zugelassen, kann die obere Schulaufsichtsbehörde auf Antrag des Schulträgers die Verlängerung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens um eine Woche genehmigen, wenn dies für eine sichere Bedürfnisfeststellung erforderlich ist. Hierfür gilt § 17 Absatz 3. 5. eine Schülerin oder ein Schüler des Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang. Die Lernbereichsnote wird von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern gemeinsam festgesetzt. § 18 (auslaufend) Gymnasium in der Aufbauform. 1) Das Fach Geschichte wird ab Klasse 6 erteilt, das Fach Chemie in der Regel ab Klasse 7. Unter Bemerkungen wird angegeben, dass die Note auf einer Sprachprüfung nach der Teilnahme am muttersprachlichen Unterricht beruht und auf welcher Anspruchshöhe sie abgelegt wurde. Die Verwaltungsvorschrift 20.2 zu Absatz 2 gilt entsprechend. Von den in der Stundentafel vorgesehenen Ergänzungsstunden sind am Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang acht, am Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang fünf Stunden nicht für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. 06/2020). Findet die Nachprüfung in einer Fächerkombination statt, die von mehreren Lehrkräften unterrichtet wurde, so sind diese an der Prüfung beteiligt; die Prüfungsanteile verteilen sich entsprechend dem Stundenanteil auf die Fächer. Sie richtet sich an die Eltern, die Schülerinnen und Schüler und an die Schule selbst. In Klasse 10 des Bildungsgangs Gymnasium wird der Unterricht in den Kernfächern und im Wahlpflichtunterricht fortgesetzt. 22.4.1 Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer kündigt die Versetzungswirksamkeit des Halbjahresunterrichts zu Beginn des Schuljahres schriftlich an. (2) Für Schülerinnen und Schüler des Hauptschulbildungsgangs gelten § 14 Absatz 1, 2, 5 und 7 sowie § 25 Absatz 1, 2 und 4 entsprechend. Ein Leistungsnachweis ist nur nachzuholen oder durch eine in der Regel mündliche Prüfung zu ersetzen, wenn dieser von der Schülerin oder dem Schüler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden konnte. 41.2.3 Für die Lernbereiche Naturwissenschaften und Gesellschaftslehre wird jeweils eine Gesamtnote gebildet. Nach Beschluss der Schulkonferenz können aus dem Bereich der Kernstunden bis zu zwei Stunden in den Bereich der Ergänzungsstunden verlagert werden; davon darf ein Fach bzw. Anlage 8a (ab 01.08.2020 neu ab Klasse 5, auslaufend bis 31.07.2026) (Forts.). Die Note in der zweiten Fremdsprache kann in Klasse 6 entweder eine Minderleistung in einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch oder in einem der übrigen Fächer ausgleichen. (4) Die in einem Schuljahr im Wechsel für ein Schulhalbjahr unterrichteten Fächer eines Lernbereichs (Halbjahresunterricht) sind als versetzungswirksam anzukündigen. Sie bietet aber über die verbindlich geregelte Zusammenarbeit mit der Oberstufe von Gymnasium, Gesamtschule oder Berufskolleg die Sicherheit einer planbaren Schullaufbahn bis zum Abitur: Eltern und Schülerinnen und Schüler wissen somit bereits bei der Wahl der Sekundarschule, an welcher Schule – entsprechende Leistungen vorausgesetzt – die Hochschulreife (Abitur) erworben werden kann. Die curricularen Standards sind zu wahren. Für die Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre gilt jedoch abweichend hiervon, dass das Fach Wirtschaft-Politik mit neun Wochenstunden in allen Bildungsgängen unterrichtet werden muss. Für den Bildungsgang der Hauptschule gilt § 14 Absatz 4. (4) Auch außerhalb bilingualer Zweige kann der Unterricht in nichtsprachlichen Fächern (Sachfächern) bilingual erteilt werden. In die Zeugnisse für die Klasse 9, 1. und 2. Die für alle Schülerinnen und Schüler nach der Stundentafel verpflichtend vorgesehene Stundenzahl darf nicht unterschritten werden. Stundentafel und Lehrplan sind zentrale Rahmenvorgaben für die Schulen, innerhalb derer sie den öffentlichen Bildungsauftrag erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter der aufnehmenden Schule. (1) Vor Abschluss der Erprobungsstufe prüft die Erprobungsstufenkonferenz unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll. Herzlich willkommen beim Internet-Angebot der Sekundarschule Ennepetal. Die Entscheidung darüber trifft die Versetzungskonferenz auf der Grundlage des Leistungsbildes und der Entwicklung des Lernverhaltens. Lernbereich mit höchstens einer Stunde betroffen sein. Für das Verfahren nach Absatz 2 gilt § 23 Absatz 3 bis 6 entsprechend. 27 vom 12. 1.2. (2) Das Angebot für den Wahlpflichtunterricht umfasst ab Klasse 7 die zweite Fremdsprache sowie den Lernbereich Arbeitslehre (ab 01.08.2020 neu ab Klasse 5: Wirtschaft und Arbeitswelt) und den Lernbereich Naturwissenschaften. November des Vorjahres bei der gewünschtenGrundschule angemeldet. § 5 Absatz 1 Satz 1 bleibt unberührt. Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Sekundarschule in integrierter und teilintegrierter Form. 20.7.2 In der kooperativen Sekundarschule mit zwei Bildungsgängen setzt die Fortsetzung der Schullaufbahn im Bildungsgang der Erweiterungsebene voraus, dass die Schülerin oder der Schüler am Ende der Klasse 6 mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie in der überwiegenden Zahl der übrigen Fächer erreicht hat. Sie enthält die Namen der Mitglieder des Ausschusses und das Abstimmungsergebnis. Die Schülerin oder der Schüler kann sie um zwei Jahre überschreiten. 4.2.1 In der Sekundarstufe I nehmen alle Schülerinnen und Schüler an mindestens einem Schülerbetriebspraktikum teil. Sie prüft jeweils am Schuljahresende, im Einzelfall auch am Ende des Schulhalbjahres, ob ein Wechsel des Kurses erforderlich ist. NRW. (3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen für die Realschule. (5) Die Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Intensivierung der individuellen Förderung der Kompetenzen in Deutsch, Englisch, Mathematik und für berufsorientierende Angebote verwendet, insbesondere, wenn damit eine Klassenwiederholung vermieden oder Abschlüsse oder Berechtigungen erreicht oder die Möglichkeiten der Schülerin oder des Schülers zum Übergang von der Schule in den Beruf verbessert werden können. mit Stand vom 16.12.2020. 45.2.1 Die Aufnahmekapazität für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler beruht auf dem Einvernehmen zwischen Schulträger und Schulaufsicht. Kommt dabei keine Einigung zustande, koordiniert die Schulaufsichtsbehörde unter Beteiligung des Schulträgers die Aufnahmeentscheidungen der Schulen, damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler die gewählte Schule besuchen können. 7) Der Wahlpflichtunterricht findet in den Klassen 8 und 9 statt. Einzelnoten können nur ausnahmsweise mit dem Widerspruch angefochten werden, wenn die beantragte Anhebung der Einzelnote auch die Änderung eines Verwaltungsakts (z.B. Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine mit Koordinierungsaufgaben beauftragte Lehrkraft. Die mit der Zweitkorrektur beauftragte Lehrkraft muss über eine Lehrbefähigung in dem jeweiligen Prüfungsfach verfügen. 8) Für die Ergänzungsstunden gilt § 20 Absatz 3. 7.1.6 Gegen schulische Entscheidungen, die Verwaltungsakte sind (Nichtversetzung, Nichtbestehen der Nachprüfung, Nichtzuerkennung eines Abschlusses oder einer Berechtigung), kann bei der Schule Widerspruch eingelegt werden. Dies gilt in der integrierten Form (§ 20 Absatz 5) auch für die Zusammensetzung der siebten bis zehnten Klassen der Sekundarschule. ... Stundentafel Sekundarschule in kooperativer Form mit zwei Bildungsgängen (ab 01.08.2021 neu ab Klasse 5) Anhang zu Artikel 1 Nummer 25: Anlage 9. Die Fachkonferenz Deutsch trifft darüber Absprachen mit den anderen Fachkonferenzen. 45.2.2 Das eigenständige Aufnahmeverfahren für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler wird zuerst durchgeführt. § 20 (ab 01.08.2019 neu ab Klasse 5) Sekundarschule. Alle Fächer werden in Klasse 10 unterrichtet; hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden. 1) Alle Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet werden. 20.7.1 In der kooperativen Sekundarschule mit drei Bildungsgängen setzt die Fortsetzung der Schullaufbahn im Bildungsgang Realschule voraus, dass die Schülerin oder der Schüler am Ende der Klasse 6 befriedigende Leistungen in der überwiegenden Zahl der Fächer erreicht hat. 1. kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, 2. können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden oder. 3. August 2014 in Kraft. 34.2.1 Die Schule fordert die Eltern auf, ihr Kind so rechtzeitig zur mündlichen Prüfung anzumelden, dass die Anmeldung spätestens am dritten Unterrichtstag vor der Prüfung in der Schule vorliegt. Dafür gilt § 14 Absatz 4. Dafür gilt § 14 Absatz 4. 15.2.1 Jede Realschule bietet mindestens drei Schwerpunkte an. Bei Punktgleichheit für den letzten zu vergebenden Schulplatz für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler gilt das Losverfahren. Klasse 10 Typ B, die zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) führt. Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I), Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I). Der Unterricht in Grundebenen orientiert sich an Anforderungen, die in Verbindung mit anderen von den Schülerinnen und Schülern zu erbringenden Leistungen als Voraussetzungen für die Vergabe des Hauptschulabschlusses und des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 maßgebend sind. 4. sie auf Grund ihrer Zuwanderungsgeschichte besondere Voraussetzungen (Mehrsprachigkeit) mitbringen. (1) Die Aufnahme in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I setzt grundsätzlich ein Versetzungszeugnis der bisher besuchten Grundschule oder einer Förderschule voraus, die nach den Unterrichtsvorgaben für die Grundschule unterrichtet. (1) Diese Verordnung tritt am 1. Lernbereich Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik und Wirtschaft oder Wirtschaft-Politik). (2) In Klasse 6, in der Realschule in der Aufbauform in Klasse 7, sind die in der zweiten Fremdsprache erbrachten Leistungen nicht versetzungswirksam, können aber zum Ausgleich herangezogen werden. Für die Einrichtung von Profilklassen nach Nummer 1 oder 2 erarbeitet die Schule ein pädagogisches Konzept. Eine zusätzliche Benotung der Einzelfächer des Lernbereichs findet nicht statt. * Lernbereich Wirtschaft und Arbeitswelt für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2020/2021 in die Klasse 5 einer Sekundarschule eintreten. § 5 Absatz 1 Satz 1 bleibt unberührt. Auf dem Zeugnis der Klasse 5 wird vermerkt: „Sie/Er geht in die Klasse 6 über.“ Dieser Vermerk kann durch Aussagen über die Leistungsentwicklung ergänzt werden. Wer sich zu einer Arbeitsgemeinschaft angemeldet hat, ist grundsätzlich zur Teilnahme für ein Schulhalbjahr verpflichtet. Er oder sie zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran: 2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen. (1) Englisch wird als erste Fremdsprache fortgeführt. Den Vorsitz führt die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter, sofern nicht die Schulleiterin oder der Schulleiter den Vorsitz übernimmt. § 2 und § 24 bleiben unberührt. Dabei bleiben nicht ausreichende Leistungen in der zweiten Fremdsprache unberücksichtigt, wenn sie dort nicht fortgesetzt wird. Hierzu wird den Eltern jedes Kindes ein Anmeldeschein (Anlage 10) durch die Grundschule ausgehändigt, der bei der Anmeldung abzugeben ist. Das gilt auch für neu genehmigte Schulen im Errichtungsjahr. 2) Innerhalb des jeweiligen Lernbereichs sind die Fächer während der Bildungsgänge gleichgewichtig zu berücksichtigen. 5) Für die Ergänzungsstunden gilt § 14 Absatz 5. Die Leistungen werden auf dem Halbjahreszeugnis mit einer Note unter „Wahlpflichtunterricht“ unter Angabe der vorgestellten Fächer bewertet. Entschließen sich die Eltern zu einem Wechsel der Schulform oder des Bildungsgangs, verständigt die bisherige Schule spätestens drei Wochen vor dem Ende des Schulhalbjahres die von den Eltern gewählte Schule. 13-11 Nr. Eine Begrenzung der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 Schulgesetz NRW ist zu beachten. (1) Stellt die Erprobungsstufenkonferenz nach dem jeweils ersten Schulhalbjahr der Klassen 5 und 6 und am Ende der Klasse 5 fest, dass eine Schülerin oder ein Schüler in einer anderen Schulform besser gefördert werden kann, teilt sie dies den Eltern mit und empfiehlt ihnen einen Wechsel der Schulform zum Ende des laufenden Schulhalbjahres. Sie beruht auf einem Beschluss der Klassen- oder Versetzungskonferenz und wird schriftlich neben dem Zeugnis erteilt. B. der Unterrichtsorganisation, dem Fachlehrereinsatz oder der Fächerwahlmöglichkeiten ablehnen. 20.6.5 Die Entscheidung der Schulkonferenz, welches der beiden Fächer Physik oder Chemie auf zwei Anspruchsebenen unterrichtet wird, ist für mindestens drei Schuljahre für die Schule verbindlich. 20.6.2 Bei der Bildung von Kursen ist darauf zu achten, dass Grund- und Erweiterungskurse jeweils eine angemessene Leistungsbandbreite aufweisen. 14. Die beiden nachfolgenden Tabellen sind auf alle Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die ab dem Schuljahr 2019/2020 die Klassen 5 und 6 eines Gymnasiums sowie die Klasse 5 an allen anderen Schulformen besuchen. Über das Fremdsprachenangebot in Klasse 5 entscheidet die Schulkonferenz im Benehmen mit dem Schulträger. S. 546) außer Kraft. 2) Alle Fächer des Lernbereichs Naturwissenschaften müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet werden. NRW. (2) Die Ausbildung in der Erprobungsstufe dauert höchstens drei Jahre. Die Fächer des Wahlpflichtunterrichts (§ 17 Absatz 3) zählen zu den übrigen Fächern gemäß § 26 Absatz 1. 2) Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Absatz 5. (5) Für den Wechsel zum Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang oder in den Bildungsgang des Gymnasiums der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1 ist über Absatz 3 hinaus die Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache ab Klasse 7 erforderlich.